(EL: AGB’s werden zurück gestellt auf einen späteren Zeitpunkt)

AGB

Name der Gesellschaft: LuLe 52° Nord GmbH
Sitz der Gesellschaft: Buchenweg 5, 49509 Recke
Liegeplatz : Auf der Haar 23, 49509 Recke

Die Firma LuLe 52° Nord GmbH wird im nachfolgenden Text als Vermieter genannt.

1. Akzeptierung des Mietvertrags
Unsere ABG gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Abschluss eines Mietvertrags
Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Gastes und unserer entsprechende Buchungsbestätigung zustande. Nach abgeschlossener Zahlung vom Mietpreis enthält der Vertrag seine Gültigkeit.
Der Mieter vom Hausboot verpflichtet sich dazu, kleinere nebensächliche Schäden zu akzeptieren.
Bei einem Hauptfehler, der sich auf das Urlaubserlebnis auswirkt, darf der Mieter eine Minderung vom Mietpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Person, welche die Buchung durchführt hat, ist automatisch der Vertreter der Reisegruppe.
Falls eine andere Person die Vertretung der Gruppe übernehmen soll, muss dies per E-Mail an uns mitgeteilt werden.
Falls der Mieter einen Punkt der AGB nicht akzeptieren möchte, muss der Vermieter diesem schriftlich zustimmen.

3. Kosten
Der Preis für die Miete setzt sich wie folgt zusammen:
Die Wochenmiete entnommen aus der gültigen Preisliste von der Homepage des Vermieters.
Zuzüglich Kosten für den Kraftstoffverbrauch (dieser richtet sich nach den aktuellen Tankstellenpreisen). Bei der Wiederbetankung vom Hausboot am Ende der Reise darf der Mieter zu Kontrollzwecken anwesend sein.
Zuzüglich der Kosten für die Endreinigung in Höhe von 75€

Die Kosten für den Kraftstoff und die Endreinigung werden zusammen mit der Kaution verrechnet und dem Kunden zurückbezahlt.

Die Kaution in Höhe von 750 Euro ist bei der Übergabe vom Mieter den Vermieter in bar zu übergeben.

4. Rücktritt des Reisenden
Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittsentschädigung beträgt.
Bis zum 60 Tag vor Reiseantritt 5 %;
vom 59 bis 30 Tag vor Reiseantritt 20 %;
vom 29 bis 14 Tag vor Reiseantritt 50 %;
vom 13 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 %;

Eine Ersatzperson, die für Sie den geschlossenen Vertrag zu den gleichen Bedingungen eintritt, kann von Ihnen gestellt werden.

5. Übergabe vom Hausboot
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt zurückzugeben.
Der Übergabe des Hausboots vom Vermieter an den Mieter erfolgt am Samstag um 15Uhr.
Die Abgabe des Hausboots vom Mieter an den Vermieter erfolgt am Samstag bis 10 Uhr.

Vor Beginn des Mietverhältnisses ist eine Begehung des Hausbootes durchzuführen und es sind Schäden zu dokumentieren.
Nach dem Mietverhältnis ist eine zweite Begehung des Hausbootes durchzuführen. Die Schäden, die während der Reise entstanden sind, sind vom Mieter zu ersetzen. Bei den Schäden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

6. Welche Eigenschaften muss der Mieter erfüllen, um das Hausboot zu mieten?
Der Mieter muss einen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnen oder gleichwertiges Besitzen.
Der Mieter muss zu Beginn des Mietverhältnisses das 24. Lebensjahr vollendet haben.

7. Verhalten auf dem Boot/ Pflichten vom Mieter
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen und Inventar schonend und pfleglich zu behandeln. Zusätzlich ist er verpflichtet Schäden, beim Auftreten so gering wie möglich zu halten.
Schäden am Hausboot oder an Inventar sind vom Mieter unverzüglich an den Vermieter zu melden. Schäden, die für die Wasserschutzpolizei relevant sind, müssen auch der Wasserschutzpolizei gemeldet werden.
Auf dem gesamten Hausboot besteht Rauchverbot.
Reisende verpflichten sich Schwimmhilfen zu tragen, wenn die Reisenden nicht selbst schwimmen können.
Der Führer vom Hausboot darf das Boot zu keinem Zeitpunkt in Gefahr bringen.
Das Mitführen von Haustieren ist auf dem Hausboot nicht erlaubt.
Der Mieter verpflichtet sich zu umweltverantwortlichem Handeln. Insbesondere zu:
• Trennung vom Müll
• Das keine Abfälle, Abwasser, Fäkalien, Schadstoffe … ins Fahrwasser oder in die Umwelt gelangen

Wenn auf dem Hausboot Besuch empfangen möchte, ist diese zugelassen. Die maximale Anzahl von 12 Personen darf allerdings nicht überschritten werden.
Verstöße gegen die Pflichten kann zu Schadensersatz führen.

8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Mieter aus der EU bezieht sich auf die geltenden Gesetzte.
Hat der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

9. Fahrwasser
Binnengewässer Deutschland (NRW/Niedersachsen) Kanalwege und Flüsse.

Das Hausboot ist in CE-Seetauglichkeit in der Kategorie C – Geschütze Gewässer eingestuft
Ausgelegt für Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2m auftreten können (z.B. in küstennahen Gewässern, großen Buchten, Flussmündungen, Kanälen, Seen und Flüssen).
https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Seetauglichkeitseinstufung

10. Datenschutz
Wenn ein Mieter einen gültigen Mietvertrag mit dem Vermieter schließt, erklärt dieser sich damit einverstanden, dass der Vermieter die Daten im Rahmen von der Vermietung speichert. Alle Daten werden vertraulich behandelt.

11. Informationen zu den Medien

Bilder und Fotos, welche auf unseren Medien geteilt werden, bilden nur Momentaufnahmen ab. Aufgrund von anderen Lichtverhältnissen und einem anderen Abstand kann es sein das Räume anders wahrgenommen werden.
Mit der Schließung eines gültigen Mietvertrags ist der Mieter sich diesem im Klaren.
Die Homepage bildet nur Bilder und Fotos ab, auf dem Hausboot kann das Erscheinungsbild aufgrund von anderen Lichtverhältnissen nicht so wiedergegeben werden wie auf der Internetseite.
Mit der Akzeptierung der AGB ist der Mieter sich diesem im Klaren.

12. Reinigung
Die Endreinigung unterliegt dem Vermieter und wird an den Mieter berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich dazu, einen ordentlichen Haushalt nach besten Gewissen zu führen.
Abfall ist sauber zu trennen und Gebrauchsgegenstände sind in einem guten und sauberen Zustand zu halten.

13. Haftung
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit vom Mieter, wenn diese auf schlechte Wartung vom Hausboot zurückzuführen sind.
Dem Mieter sind alle Gefahren bewusst, die in Verbindung mit einem Urlaub auf einem Hausboot auftreten können.
Falls einzelne Punkte aus unseren AGB ungültig geworden sind, beziehen sich die Punkte auf die rechtliche Grundlage.
Die anderen Punkte aus unseren AGB bleiben davon unberührt und behalten Ihre Gültigkeit.

14. Rücktritt vom Vertrag (vom Vermieter)
Der Vermieter ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere wenn
• Das Hausboot unter falschen oder irrtümlichen Angaben zum Mieter gebucht wurde,
• Wir die Tauglichkeit der Hausbootsführung bei dem Mieter anzweifeln
• Keine Verfügbarkeit des Hausboots, wenn dies nicht vom Vermieter verursacht wurde
In den vorgenannten Gründen stehen dem Mieter, bis auf den schon bezahlten Mietpreis keine weiteren Schadenersatzansprüche zu.
15. Ansprüche
Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht. Ansprüche gegen den Vermieter sind innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach ordentlicher Beendigung oder Kündigung des Mietvertrages geltend zu machen.

Stand: 03.01.2020